
Für Ihre Ideen und Pläne erstellen wir präzise Grundlagen, anhand derer Sie
entwerfen, konzipieren und projektieren können. Ob als Bestandsplan, Lage- und
Höhenplan, Geländeschnitt oder Gebäudeplan – wir liefern Ihnen ein Produkt, auf
dessen Grundlage Sie Ihre Entwürfe und Planungen verwirklichen können.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein bestehendes Gebäude umgestalten, ein
Einfamilienhaus errichten, eine Industrieanlage, einen Gewerbepark oder eine
neue Straße projektieren wollen. Die maßstäbliche Darstellung der örtlichen
Gegebenheiten ist dazu immer notwendig und diese finden Sie in unseren Plänen,
Schnitten und Ansichten Ihren Wünschen entsprechend wieder.
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In der Planungs- und Entwurfsphase ist es wichtig, die Wünsche des Bauherrn mit
den örtlichen Gegebenheiten und der Gesetzgebung abzustimmen. Dafür markieren wir
Ihnen Leitlinien von linienhaften Objekten oder Achsen des vorhandenen Entwurfs
in der Örtlichkeit, anhand derer Sie mögliche Problemstellen erkennen können.
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Bei komplexen Umrissgestaltungen oder möglichen Gesetzeskonflikten kennzeichnen wir
die Umrisse des Entwurfs in der Örtlichkeit. Sie haben dann die Möglichkeit, mit den
Betroffenen bei einer Ortsbegehung über Details zu sprechen und Lösungsmöglichkeiten
zu erörtern.
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bei der Vermessung für die Errichtung von BAB 20 |
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